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Erbrecht und Gesellschaftsrecht

Im Rahmen des Erbrechtsmandates beachten wir insbesondere die manigfachen Auswirkungen auf andere Rechtsgebiete, insb. des Familien-, Gesellschafts- und Steuerrechts. Wir beschäftigen uns vorwiegend mit rechtlichen Fragen des Betriebsüberganges, der Testamentsgestaltung, der Übergabe von Vermögenswerten auf die nächste Generation und bei Erbauseinandersetzungen. Hierbei leuchten wir das gesamte Umfeld des Mandanten aus, um die Besonderheiten aufzuspüren, die ihn, seine Familie und seine Vermögenslage kennzeichnen.

Problemorientierte Erfassung und Analyse des Sachverhaltes kennzeichnen unsere Arbeit und führen zu konstruktiven Lösungen. Daher ist es für uns wichtig, im Mandantengespräch nicht nur den genauen Sachverhalt zu ermitteln und rechtliche Lösungen zu erarbeiten, sondern auch eine Vertrauensbasis zu schaffen, da erbrechtliche Mandate meist sehr stark mit sensiblen Problemstellungen behaftet sind.

Ebenso beraten wir anwaltlich im Bereich des Gesellschaftsrechts, vorwiegend bei Neugründungen von Gesellschaften und den damit zusammenhängenden gesellschaftsrechtlichen Problemen. Hierbei legen wir großen Wert auf eine enge Kooperation mit Ihrem Steuerberater /Wirtschaftsprüfer.

Sie können uns auch gerne in den o.a. Bereichen unsere Notare beauftragen. Die Einschaltung eines Notars gewährleistet für die Beteiligten Rechtssicherheit durch unparteiische Beratung bei der Gestaltung der notariellen Urkunde.

Ihr Ansprechpartner
Klaus Hala
Rechtsanwalt und Notar
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