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Familienrecht

Das Familienrecht versucht die Rechtsverhältnisse von Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie oder Verwandtschaft miteinander verbunden sind, zu regeln.

Es enthält auch Regelungen bezüglich des Eingehens von Ehe und Lebenspartnerschaften sowie deren Aufhebung bzw. Auflösung. Die entsprechenden Vorschriften sind vielfältig und miteinander derart verzahnt, dass eine Einzelbetrachtung von Regelungspunkten einer sachgerechten Bearbeitung nicht gerecht wird. Hinzu kommt, dass in vielen Fällen neben den Normen des Familienrechtes auch weitere Gesetzesnormen zu beachten sind.

Daher ist es für uns als erfahrene Praktiker unumgänglich, eine umfassende Gesamtbetrachtung vorzunehmen und anhand der sich hieraus ergebenden Konsequenzen eine auf die Bedürfnisse der Mandantschaft individuell abgestellte Lösung herbeizuführen. Für uns ist ein sogenanntes Standardmandat undenkbar.

Wer sich individuell und umfassend beraten und vertreten lassen will, ist bei uns bestens aufgehoben, zumal wir selbstverständlich Wert darauf legen, in Einzelfällen das Wissen anderer Spezialisten, z.B. von Steuerberatern und/oder Wirtschaftsprüfern hinzuzuziehen.

Es ist uns aufgrund unserer Erfahrungen auch bewusst, dass die familienrechtlichen Probleme einen hoch sensiblen Bereich tangieren, so dass es uns wichtig ist, mit der Mandantschaft ein Vertrauensverhältnis zu begründen. Wenn Sie mit unserer Leistung zufrieden sind und uns weiter empfehlen, haben wir das gesteckte Ziel erreicht.

Ihr Ansprechpartner
Pedro Pina-Heimann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht
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