Rechtsanwalt Oliver Oldorf ist seit dem Jahr 2000 als Rechtsanwalt in Frankfurt am Main zugelassen und seit dem Jahr 2006 befugt, die Bezeichnung „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ zu führen.
Rechtsanwalt Oldorf berät umfassend in allen Fragen des Mietrechts, sowie des Wohnungseigentums- und Maklerrechts.
Darüber hinaus betreut er den Bereich des Forderungsmanagements, des Kreditrechts und des allgemeinen Zivilrechts.
Rechtsanwalt Oldorf ist Mitglied des Deutschen Anwaltsvereins (DAV).