Rechtsanwalt und Fachanwalt Hadi Waßer wurde am 09. Mai 1972 geboren. Als gebürtiger Niederrheiner ist er verheiratet, hat 3 Kinder und lebt mit seiner Familie im Frankfurter Umland.
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Trier und dem Abschluss des ersten juristischen Staatsexamens im Jahre 1997 absolvierte Herr RA Waßer im Rahmen einer universitären Weiterbildungsmaßnahme an der Universität Bielefeld eine mehrmonatige Fortbildung im Bereich des europäischen Wirtschafts- und Privatrechts.
Begleitend zu diversen Referendarstationen u.a. beim Landgericht Düsseldorf und Duisburg bildete sich Herr RA Waßer u.a. an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer fort und absolvierte dazu ein Praktikum im strategischen Marketing einer Investmentbank. Dort arbeitete Herr RA Waßer auch nach dem Abschluss des zweiten Staatsexamens im Jahr 2000.
Ende 2000 wechselte Herr RA Waßer im Rahmen einer Syndikustätigkeit in die Rechtsabteilung eines Start-up Unternehmens im Bonner Raum. Innerhalb dieser Tätigkeit erfolgte Anfang 2001 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und beriet Herr RA Waßer das Start-up und dessen Tochterunternehmen in Chicago, USA in anfallenden rechtlichen Fragestellungen. Infolge des Platzens des Internetblase wechselte Herr RA Waßer Ende 2001 in eine Anstellung als Rechtsanwalt bei einem renommierten Arbeitnehmervertretungsbüro in Frankfurt am Main, wo er erfolgreich Arbeitnehmerinteressen sowie Betriebsratinteressen verstand zu wahren und durchzusetzen. Nach zweijähriger Zusammenarbeit wechselte Herr RA Waßer in unsere Kanzlei, deren heutiger Partner er ist. Im Jahr 2004 wurde Herrn RA Waßer zudem die Erlaubnis erteilt die Zusatzbezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht zu führen.
Er ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, des Vereins für Fachanwälte für Arbeitsrecht in Frankfurt am Main und unterrichtet regelmäßig im Bereich der beruflichen Fortbildung Allgemeines Recht sowie Arbeitsrecht.
Herr RA Waßer vertritt und berät Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts – sowohl außergerichtlich als auch im streitigen Verfahren vor allen Arbeitsgerichten deutschlandweit.