Leistungen

Aufhebungsverträge/ Trennungen

Als absolute Spezialisten im Bereich Führungskräftevertretung sind wir bundesweit für unsere Mandanten tätig, wobei wir einen echten Schwerpunkt im Banken- und Finanzsektor haben.

Meist werden wir kontaktiert, wenn unsere Mandanten von ihrem Arbeitgeber wegen eines „Trennungsbegehrens angesprochen“ werden, bzw. eine Kündigung droht. Wir begleiten unsere Mandanten ab diesem Moment, stehen ihnen mit Rat und Tat zur Seite und führen mit dem Arbeitgeber die Verhandlungen, die regelmäßig zu einer gütlichen und für unsere Mandanten mehr als guten Einigung enden.

Bonus/ Variable Vergütung

Bei sämtlichen Fragestellungen rund um das Thema „Bonus“ stehen wir unseren Mandanten zur Seite.

Unsere umfassende Expertise in diesem Bereich zeigt sich u.a. in einer durch uns für einen Investmentbanker erstrittenen, aktuell noch wegweisenden Entscheidung für Bonusrechtsstreitigkeiten (BAG, Urteil vom 03.08.2016, 10 AZR 710/14), sowie daran, dass wir regelmäßig auf Rechtsanwalts- und Richtertagungen zu diesem Thema referieren.

Anstellungsverträge

Wir prüfen sowohl für Führungskräfte als auch für Unternehmen die Arbeitsverträge, checken diese auf Schwachstellen und optimieren sie unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Rechtslage.

Für Unternehmen führen wir, insb. auch im Zuge der Novellierung des Nachweisgesetzes, eine Vielzahl an Arbeitsvertragsprüfungen und notwendige gewordene Überarbeitungen durch.

Prozessführung

Begleitung bis zum Bundesarbeitsgericht und in Einigungsstellen

Auch in Fällen, in denen eine streitige Durchsetzung oder Abwehr Ihrer Ansprüche erforderlich ist, können Sie auf unsere Expertise setzen. Wir haben eine große forensische Erfahrung  in der Vorbereitung und der Führung von komplexen Arbeitsgerichtprozessen.